Inklusion

„Es ist normal, verschieden zu sein.“ Richard von Weizsäcker

Inklusion – Was ist das?

Seit 2015 haben Kinder mit besonderem Bildungsbedarf das Recht, inklusiv unterrichtet zu werden. Grundlage hierfür ist die UN-Behindertenrechtskonvention.

Inklusion bedeutet, dass Kinder mit und ohne besonderen Bildungsbedarf gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Die Unterrichtsinhalte werden entsprechend dem Bildungsbedarf individuell angepasst.

Bildungsbedarf gibt es sowohl mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, Hören oder Sehen, sozial-emotionale, körperliche oder geistige Entwicklung.

Wird bei einem Kind ein Förderbedarf festgestellt, können die Eltern entscheiden, ob das Kind ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen soll, oder im gemeinsamen Unterricht mit anderen Kindern inklusiv unterrichtet wird.

Inklusion an unserer Schule

Jedes Jahr werden an unserer Schule Schüler inklusiv unterrichtet.

Dabei wird der Klassenunterricht von abgeordneten Sonderpädagoginnen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (Käthe-Kollwitz-Schule und Oberlinschule) fachkundig unterstützt.

Diese arbeiten in Absprache mit den Regelschulkollegen im gemeinsamen Unterricht, sodass der Unterricht zeitweise von zwei Pädagogen gestaltet wird.

Soziales Lernen und die Wertschätzung von Verschiedenartigkeit werden hierbei gefördert.

Offene Lernformen ermöglichen es allen Schülern ihrem individuellen Leistungsvermögen entsprechend zu lernen.

Inklusiver Unterricht ist eine pädagogische Aufgabe, die nur in einer Atmosphäre des Vertrauens und der Akzeptanz gelingen kann, und die es gemeinsam mit Eltern, Schülern Regelschullehrern und Sonderpädagogen zu meistern gilt.